Hauptgeschäftsstelle
Pressemeldung Bund der Selbständigen
Deutscher Gewerbeverband
Landesverband Bayern e.V.
Hauptgeschäftsstelle
Schwanthalerstr.110
80339 München
Telefon: 089 / 5 40 56 –0
Telefax: 089 / 5 02 64 93
E-Mail: info@bds-bayern.de
Internet: http://www.bds-bayern.de
Bund der Selbständigen / DGV Bayern stellt die vorläufigen
Ergebnisse
sei-ner Brief-Protestaktion gegen die Einführung von
GEZ-Gebühren auf
Inter-net-PCs vor:
„Diese Beutelschneider“
(O-Ton eines Unternehmers)
[[Inhalt
Einleitung
Hintergrundinformationen
Beschlussfassung im Bayerischen Landtag
BDS/DGV- (Muster-) Protestschreiben
Antworten der (Landtags-) Abgeordneten
Schlussbemerkungen
Einleitung
Kaum ein Thema wurde in den letzten Wochen so intensiv von der
bayeri-schen Wirtschaft kritisiert wie die geplante Einführung von
GEZ-Gebühren auf Internet-PCs. Auch der Bund der
Selbständigen / DGV
Bayern hat sich daran beteiligt, allerdings nicht durch eigene
Pressemeldungen, sondern indem er seine Mitglieder informiert, und
darauf aufbauend aufgefordert hat, selbst aktiv zu werden: in Form
eines Protestschreibens an die zuständigen Politiker.
Diese Presseinformation folgt dem eingeschlagenen Weg. Sie informiert
über das Thema und lässt die handelnden Akteure selbst zu
Wort kommen.
Die Meinung des Bundes der Selbständigen / DGV zum Thema
lässt sich zum
einen den dargestellten Fakten und zum anderen dem Musterprotest-brief
für die Mitglieder entnehmen.
Hintergrundinformationen
Unternehmer müssen ab 2007 für ihre Internet-Computer
GEZ-Gebühren
bezahlen. Dabei haben Selbständige kaum Zeit zum Fernsehen - und
ARD+ZDF senden ihre Programme gar nicht übers Internet.
Die 88 Cent waren eine harte Nuss, Ministerpräsidenten aller
Couleur
strit-ten monatelang um die Erhöhung der Rundfunkgebühren
– so heftig,
als ginge es um die Gesundheitsreform und Unternehmensbesteuerung
zu-sammen. Als vor zwei Jahren dann endlich klar war, dass jeder
TV-Besitzer 17,03 Euro statt 16,15 Euro zu berappen hatte, ging ein
entscheidender Punkt dieser Vereinbarung im Kleingedruckten unter: Ab
Januar müssen
Selbständige und Unternehmen für ihren internetfähigen
Rechner
GEZ-Gebühren zahlen. Und das unabhängig davon, ob sie
fernsehen oder
nicht, ob sie privat bereits Fernsehgebühren bezahlen und - es
kommt
noch schlimmer – unabhängig davon, ob die
öffentlich-rechtlichen
Rundfunkan-stalten ihr Programm überhaupt ins Internet stellen.
Nach
BDS/DGV-Recherchen lassen nämlich ARD, ZDF und die anderen
öffentlichen
Spar-tensender so gut wie keine Sendungen übers Internet laufen
–
zahlen müs-sen Unternehmer trotzdem.
Da in nahezu jedem Geschäft ein internetfähiger Rechner steht
(bei 92
Prozent der mehr als 3,3 Millionen Unternehmen, wie eine
BDS/DGV-Umfrage ergeben hat), dürften geschätzte 540
Millionen Euro
jährlich mehr in die Kassen der Sender fließen. Damit nicht
genug:
Nicht nur für Internet-PCs soll gezahlt werden, sondern auch
für
weitere „neuartige Rundfunkgeräte“ wie UMTS-Handys,
iPods, PDAs und
andere technische Errungenschaften – allerdings nur einmal, und
nur,
wenn man noch nicht geschäftlicher GEZ-Zahler ist.
Immer höhere Abgaben bei schlechter Leistung – dieses
Strickmuster
erle-ben Selbständige von der Politik seit Jahren. Doch bei der
PC-Steuer von ARD und ZDF gibt es gar keine Gegenleistung. Den
Anstalten ist der technische, personelle und finanzielle Aufwand
für
das Internet-TV-Programm zu hoch. Das TV-Programm in der täglichen
Zeitung müsste leer bleiben. Ge-gen eine Vollversorgung stehen vor
allem aber lizenzrechtliche Aspekte: Ob Fußball-WM, James Bond
oder
Biene Maja, gegen eine weltweite Verbrei-tung haben die Rechteinhaber
etwas. Trotzdem sollen Selbständige dafür komplett zahlen. Es
wäre so,
als hätten sie ein Zwangsabonnement für eine Tageszeitung,
die nur drei
Mal im Jahr erscheint.
Laut BDS/DGV-Recherche kommen ausschließlich Eigensendungen der
Sender
übers Netz, darunter vor allem Formate des Spartensenders Phoenix
und
einige Nachrichtensendungen. Einzig Phoenix hat ein relevantes Programm
im Internet: Die Talkrunde Unter den Linden, Vor-Ort-Ereignisse wie
Bundestagsdebatten, Tagesschau, Phoenix Runde oder Heute Journal.
Andere Stationen bringen ein, zwei Sendungen - etwa die Tagesschau oder
Harald Schmidt. Die fünf Sender MDR, NDR, RBB, Saarländischer
Rundfunk
oder Kinderkanal bieten überhaupt nichts an. Bildausfall herrscht
bei
Wetten dass..?, Sabine Christiansen oder dem ZDF-Montagskino. Doch
selbst wenn diese Sendungen per Livestream verfügbar wären
– Zahnärzte,
Versiche-rungsmakler, Bäckermeister, Schornsteinfeger und Notare
schauen sich die-se Programme in ihren Büros, Praxen und Kanzleien
nicht an: 92 Prozent geben in einer aktuellen BDS/DGV-Umfrage an, bei
der Arbeit weder am PC noch am TV-Gerät fernzusehen. Und zu Hause,
wo
sie es sich bei diesen Sendungen gemütlich machen, zahlen sie
ohnehin.
Ab 2007, wenn PC-Gebühren fällig werden, soll sich an der
dünnen Quote
auch nichts ändern: die Sender planen keine Ausweitung ihrer
Sendungen,
hieß es gegenüber dem BDS/DGV. Kein Wunder, dass selbst die
ARD-Chefetage rätselt, ob das Einziehen dieser Gebühr
überhaupt noch
haltbar ist und sie Geld für etwas nehmen können, das gar
nicht
existiert. ARD-Sprecher Rudi Küffner bezeichnet die Ergebnisse von
Gremiensitzungen, Abstimmungsrunden, Justiziarstreffen, Versammlung der
Rundfunkkommis-sion und Chefgesprächen als nebulös. Ob die
nachgeordnete GEZ die PC-Gebühr nun aussetzen wird, kann er nicht
sagen: „In jedem Fall werden wir uns vor 2007 entscheiden“,
sagt er
halb im Scherz, „möglicherweise aber schon auf unserer
ARD-Sitzung in
Schwerin im September.“ Seine vorsichtige Tendenz:
„Wahrscheinlich
werden wir bei der geringeren Radiogebühr von 5,52 Euro
landen.“
In der Tat werden fast alle der mehr als 60 ARD-Radioprogramme auch
übers Internet gestreut, über die Einschaltquote am Dienst-PC
und das
Hörerverhalten ist jedoch nichts bekannt. Da das ZDF jedoch kein
Radiopro-gramm betreibt, hätte es von dieser Regelung jedoch
nichts; es
sperrt sich dem Vernehmen nach daher gegen eine weitere Nichterhebung.
Das im Großen und Ganzen akzeptierte System einer
Gebührenpflicht
bekommt damit einen Imageschaden – und zwar gleich drei Mal.
Selbständige zahlen doppelt für private und
geschäftliche Geräte; sie
zahlen für etwas, das es gar nicht gibt; und sie zahlen
Gebühren,
obwohl sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit kaum oder gar
nicht
fernsehen können. Bis heute ist noch nichts beschlossen.
Unternehmen
müssen also bis auf weiteres damit rechnen, ab Januar 2007 eine
weitere
Abgabe hinzunehmen – ob sie sich ihrer Arbeit widmen und Geld
verdienen
oder fernsehen (von Michael Wehran).
Beschlussfassung im Bayerischen Landtag
Der 8. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher
Staatsverträge
(8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wurde auf Antrag der
Staatsregierung beim Bayerischen Landtag zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Das Plenum des Bayerischen Landtags beschäftigte sich zweimal mit
dem
8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, am 11.11.2004 und am
27.01.2005. Am
27.01.2005 stimmte der Bayerische Landtag zu, mit den Stimmen der
CSU-Fraktion und gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und
Bündnis
90 / Die Grünen. In der Diskussion ergriffen das Wort:
• Prof. Dr. Hans Gerhard Stockinger (CSU)
• Peter Hufe (SPD)
• Ulrike Gote (Bündnis 90 / Die Grünen)
• Erwin Huber (CSU).
Zwischen diesen beiden Sitzungsterminen stimmten folgende
Ausschüsse des Bayerischen Landtags zu:
• Hochschule, Forschung und Kultur (zweimal)
• Staatshaushalt und Finanzfragen
• Bundes- und Europaangelegenheiten
• Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen.
BDS/DGV- (Muster-) Protestschreiben
GEZ-Gebühr für Internet-PCs abschaffen
Sehr geehrte/r,
ab 2007 sollen Unternehmer und Selbständige für Ihre
internetfähigen
PCs Rundfunk- und Fernsehgebühren (GEZ-Gebühren) zahlen. So
sieht es
der von allen Landtagen beschlossene Achte
Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor. Zunächst ein Detail
innerhalb eines
Gesetzeswerks, entpuppt sich diese Regelung immer mehr als reines
Abkassieren. Ich bitte Sie daher, sich mit aller Kraft dafür
einzusetzen, dass diese „Lösung“ sofort abgeschafft
und das Gesetz
entsprechend geändert wird.
Entgegen offiziellen Verlautbarungen wäre nämlich der
Großteil der
Selb-ständigen von den jährlichen 204 Euro zusätzlichen
Kosten
betroffen: Eine aktuelle Umfrage des Bundes der Selbständigen /
DGV
unter 1.251 mittelständischen Unternehmen (erhoben zwischen 14.
und 30.
Juli) hat ergeben, dass 92 Prozent aller Selbständigen beruflich
einen
internetfähigen PC nutzen, aber nur 14 Prozent ein TV-Gerät.
Die Umfrage hat zudem gezeigt, dass 92 Prozent aller Selbständigen
bei
der Arbeit gar nicht fernsehen. Offenbar machen sie das, was man von
ihnen erwartet – sie arbeiten. Insgesamt sehen nur acht Prozent
überhaupt im Büro fern; bei sechs Prozent bleibt es
allerdings bei
weniger als einer Stun-de in der Woche.
Die ab 2007 entstehende Situation ist absurd: Die Firmen sollen
für
Sen-dungen zahlen, die sie gar nicht sehen, die von den TV-Sendern gar
nicht ins Internet gestellt werden und wofür sie privat in der
Regel
bereits GEZ-Gebühr bezahlen. Das ist dreifacher Unsinn.
Immer höhere Abgaben bei schlechter Leistung – dieses
Strickmuster
erle-ben Selbständige von der Politik seit Jahren. Doch bei der
PC-Steuer von ARD und ZDF gibt es gar keine Gegenleistung. Denn ARD,
ZDF und die anderen öffentlichen Spartensender lassen so gut wie
keine
Sendungen übers Internet laufen – allenfalls einige
Nachrichtensendungen und Formate bei Phoenix sind über das Netz
verfügbar. Das ist nur ein Bruchteil des nor-malen Programms. Ab
2007,
wenn PC-Gebühren fällig werden, soll sich an der dünnen
Quote auch
nichts ändern: die Sender planen keine Ausweitung ihrer Sendungen.
Selbständige und Unternehmen haben Verständnis für
Steuerzahlungen und
für Abgaben, die mit einer Gegenleistung verbunden sind. Dies ist
hier
jedoch nicht zu erkennen. Ich bitte Sie daher, sich gegen die aktuelle
Rege-lung zu stemmen, damit Unternehmen, Selbständige und die
Wirtschaft ins-gesamt nicht mit einer zusätzlichen Gebühr
belastet
werden.
Antworten der (Landtags-) Abgeordneten
Bündnis 90 / Die Grünen
„Wir, die Fraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, haben
im Bayerischen
Landtag den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der
Plenarsitzung
am 27. Januar 2006 abgelehnt. Ein entscheidender Grund für die
Ablehnung war die darin festgeschriebene Gebührenerhebung für
PCs. (…)
Durch die Rundfunkgebührenpflicht (…) werden (…)
Freiberufler,
Kleinunternehmen wie kleine Handwerksbetriebe oder kleine
Einzelhändler
sowie Vereine fi-nanziell übermäßig belastet.
(…) Konkret fordern wir
die Staatsregierung (…) auf, den Gebühreneinzug für
internetfähige PCs
zu verhindern.“(Adi Sprinkart, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN,
Niedersonthofen)
SPD
(Anmerkung: Von den Landtagsabgeordneten der SPD wurde in der Regel ein
einheitlicher Standardbrief verwendet, der teilweise variiert wurde.
Daher wurden nicht sämtliche Antworten berücksichtigt.)
„(…) die Unternehmen werden für PC pro Standort nur
einmal von der GEZ
zur Kasse gebeten, und dies auch nur dann, wenn sie bisher noch keine
Rundfunkgebühren für andere Empfangsgeräte in ihren
Büros angemeldet
hatten.“ (Susann Biedefeld, SPD, Altenkunstadt, Coburg)
„Nur wer bislang kein herkömmliches Radio- oder
Fernsehgerät (Autoradio
inklusive) in Betrieb hatte, aber einen oder mehrere Internet-PC
vorhält, muss künftig für einen Computer als
Rundfunkempfangsgerät
zahlen, aber nicht für alle weiteren.“ (Heidi Lück,
SPD, Durach/Allgäu)
„Für nicht realistisch halten wir (…), dass die
Gebührenpflicht für
internetfä-hige PC weiterhin ausgesetzt bleibt. (…)
Über die
unterschiedlichen Endge-räte werden immer mehr Leistungen und
Dienste
aus den verschiedenen Netzen empfangbar. (…) Deshalb ist die
(…)
Ergänzung des Gebühren-staatsvertrags unvermeidlich, wenn wir
nicht
wollen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk von einer immer
kleiner
werdenden Zahl der Menschen finanziert wird, die herkömmliche
Empfangstechnik nutzen, während andere mit neuen Medienkonsolen
einen
gebührenfreien Empfang hätten. (…) Wir werden uns aber
(…) dafür
einsetzen, dass die Gebührenregelung (…) auf das
tatsächliche Tempo der
Digitalisierung, der Entwicklung (…) und ihres Konsums via
Internet
fortwährend auf Gleichbehandlung und Gebührenge-rechtigkeit
überprüft
wird.“ (Bärbel Narnhammer, SPD, Anzing)
„Bisher dürfen ARD und ZDF ausschließlich ein
programmbegleitendes
On-line-Angebot machen. Auch dies ist eine Begründung dafür,
dass es
unangemessen wäre, Fernsehgebühren für einen Internet-PC
ohne TV-Karte
zu verlangen.“ (Kathrin Sonnenholzner, SPD,
Fürstenfeldbruck)
„Ich bin sicher, dass seitens der Staatskanzleien die Auslegung
des
Gebüh-renstaatsvertrages mit Blick auf internetfähige
Computer,
Notebooks sowie UMTS-Handys präzisiert wird, spätestens nach
der
Ministerpräsidentenkon-ferenz im Herbst. (…) Die
SPD-Landtagsfraktion
drängt jedenfalls darauf, dass für internetfähige PC,
sofern sie nicht
mit einer TV-Karte ausgestattet sind, allein die Grundgebühr
(Hörfunkgebühr) in Höhe von 5.52 Euro fällig
wird.“ (Ludwig Wörner,
SPD, München)
CSU
„Ich teile (…) in dieser Angelegenheit die Ansicht des
medienpolitischen Sprechers der CSU-Landtagsfraktion Dr. Hans Gerhard
Stockinger, der ge-gen einen Gebühreneinzug für
internetfähige Computer
ist und dies bereits in einem Schreiben an die Intendanten der ARD und
des ZDF nachdrücklich gefordert hat, da nach dem momentanen Stand
der
Technik, sowie des Angebots und der Nachfrage keinerlei Gebühr
gerechtfertigt erscheint.“
(Christa Götz, CSU, Neustadt/Aisch)
„Gerade als Mitglied im Wirtschaftsausschuss sehe ich die
Zahlungspflicht für internetfähige PC kritisch. Gleichwohl
möchte ich
darauf hinweisen, dass es gerade das Wesen einer Gebührt ist, dass
sie
unabhängig von der Benutzung anfällt. Zusätzlich
möchte ich darauf
hinweisen, dass das Problem der GEZ-Gebührenpflicht für PC-
und
Handygeräte bundsrechtlich, nämlich durch den
Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt wird.“ (Christine
Haderthauer,
CSU, Ingolstadt)
„Beim Hörfunk gibt es noch erhebliche Kapazitätsgrenzen
und das
Fernseh-angebot ist noch sehr eingeschränkt. Deshalb rechtfertige
sich
nach dem momentanen Stand der Technik diese Gebühr noch nicht.
(…) ich
(…) werde mich gezielt dafür einsetzen, dass eine
Gebührenpflicht für
internetfähige Computer unterbleibt.“ (Dr. Jakob Kreidl,
CSU, Miesbach)
„Ich habe mich mit Schreiben von heute an Herrn Prof. Dr.
Stockinger,
Mdl, dem zuständigen Sprecher meiner Fraktion mit der Bitte um
Prüfung
der Angelegenheit gewandt. Ich werde in dieser Angelegenheit wieder auf
Sie zukommen.“ (Thomas Kreuzer, CSU, Kempten)
„Aufgrund der vielen Zuschriften in gleicher Sache, habe ich das
Problem „meinem“ Fraktionsvorsitzenden vorgetragen.
(…) Ich habe Ihre
Ausführun-gen weitergeleitet und gebeten, das Anliegen bei der
nächsten
Fraktionsvor-sitzendenkonferenz aller Landtage zu behandeln.“
(Johann
Neumeier, CSU, Murnau)
„Ich kann Ihre Argumentation gut nachvollziehen. Seit Monaten
fordere
ich (…) auf einen Gebühreneinzug für
internetfähige Computer ab dem
01.01.2007 weiterhin zu verzichten.“ (Rudolf Peterke, CSU,
Schrobenhausen)
„Wir bitten Dich daher, die Anliegen der Unternehmer zu
prüfen und (…)
alle Möglichkeiten zur Vermeidung dieser zusätzlichen
Belastung der
Unterneh-mer auszuschöpfen. Wir sollten im Interesse einer
weitsichtigen Wirtschafts-politik keine unnötigen Erschwernisse
für
Selbständige und Unternehmer konstruieren.“ (Edeltraud
Plattner, CSU,
Pfarrkirchen, Reserl Sem, CSU, Eggenfelden in einem Brief an
Staatsminister Erwin Huber, der zur Informa-tion weitergeleitet wurde)
„Ich habe Ihr Schreiben zum Anlass genommen, in der Bayer.
Staatskanzlei auf diese weitere Belastung des Mittelstands zu
verweisen. Ich habe (…) gebeten, Ihr Anliegen zu prüfen,
insbesondere,
ob es möglich ist, praktikable und für mittelständische
Betriebe
wirksame Befreiungstatbestände zu schaf-fen oder ob ggflls. eine
bayerische Initiative zur Änderung des Staatsver-trags angedacht
ist.“
(Herbert Rubenbauer, CSU, Tirschenreuth)
„Zu diesem Sachverhalt habe ich (…) mich an die Bayerische
Staatskanzlei, Herrn Staatsminister Sinner gewandt. Ich habe ihn
gebeten unter Berück-sichtigung der Schreiben die Sachlage zu
prüfen,
da der betroffene Vertrag Nachteile für den Mittelstand
enthält.“
(Georg Stahl, CSU, Weiden)
„Insgesamt ist die öffentliche Reaktion zu diesem Thema aber
überzogen
(…). Die neuartigen Empfangsgeräte (…) lösen
überhaupt nur dann eine
Gebührenpflicht aus, wenn der Betrieb nicht schon bereits
Gebühren für
traditionelle Empfangsgeräte wie Radio und Fernseher bezahlt. Dazu
zählen im Übrigen auch Autoradios. (…) Hinzu tritt
Folgendes: bereits
jetzt gibt es ein großes Angebot von Hörfunkprogrammen
für den PC. (…).
Etwas anders sieht es freilich mit dem Angebot an Fernsehprogrammen
aus: hier ist zuzu-gestehen, dass das Fernsehangebot bis jetzt noch
sehr eingeschränkt ist.“ (Klaus Stöttner, CSU,
Rosenheim)
„Die Rundfunkgebühr (…) kann nur dann in einem
erträglichen Rahmen
gehalten werden, wenn die Basis für ihre Erhebung breit bleibt.
Daher
ist es problematisch, eine Gruppe empfangstauglicher Geräte
auszuschließen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der
8.
Rundfunkänderungsstaatsver-trag eine umfassende
Zweitgerätebefreiung
vorsieht (…) Derzeit laufen Ge-spräche innerhalb der
Rundfunkanstalten,
inwieweit internetfähige PCs nur als Radioempfangsgeräte
einzuordnen
sind. Eine pragmatische und interessengerechte Lösung wird
angestrebt.“
(Regierungsrätin Dr. Katrin Herresthal im Aufgrund von
Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber, CSU, Wolfratshausen)
„In der Angelegenheit haben wir innerhalb der Fraktion sehr
kontrovers
diskutiert und werden nach der Sommerpause versuchen, in Zusammenarbeit
mit der CSU-Landesgruppe dagegen vorzugehen. (…) Als selbst
Betroffener
habe ich vollstes Verständnis für Deine Argumente und hoffe
hier ein
positi-ves Ergebnis zu erreichen.“ (Josef Zengerle, CSU,
Sonthofen)
Pressemitteilung der CSU-Landtagsfraktion vom 14.08.2006:
„Den Verzicht auf einen Gebühreneinzug für
internetfähige Computer für
das kommende Jahr fordert der medienpolitische Sprecher der
CSU-Landtagsfraktion, Professor Dr. Hans Gerhard Stockinger. (…)
Beim
Hörfunk gebe es noch erhebliche Kapazitätsgrenzen. Das
Fernsehangebot
sei noch sehr eingeschränkt. „Deshalb rechtfertigt sich nach
dem
momentanen Stand der Technik diese Gebühr noch nicht“, so
Stockinger.“
FDP
„Die Fraktionsvorsitzenden-Konferenz der FDP hat sich am 21.08.
in
Schwerin einstimmig gegen eine Rundfunkgebührenpflicht für
Internet-PCs
positioniert.“ (MdB Miriam Gruss, FDP, Augsburg)
Schlussbemerkungen
Dem Bund der Selbständigen / DGV gehören 22.000 Unternehmen
und
Selbständige aller Branchen in Bayern an. Die Unternehmen
beschäftigen
im Durchschnitt 15 Mitarbeiter, 80 Prozent davon sind Einzelunternehmen
und Personengesellschaften, die restlichen 20 Prozent
Kapitalgesellschaften. Informationen zum Verband finden Sie unter www.bds-bayern.de.
München, den 09. September 2006
----------------------------------------------------------------------
----------
Präsident: Prof. Dr. Fritz Wickenhäuser •
Hauptgeschäftsführer: Markus Droth