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Bund der Selbständigen / DGV Bayern stellt die vorläufigen Ergebnisse sei-ner Brief-Protestaktion gegen die Einführung von GEZ-Gebühren auf Inter-net-PCs vor:


„Diese Beutelschneider“
(O-Ton eines Unternehmers)


[[Inhalt
Einleitung
Hintergrundinformationen
Beschlussfassung im Bayerischen Landtag
BDS/DGV- (Muster-) Protestschreiben
Antworten der (Landtags-) Abgeordneten
Schlussbemerkungen


Einleitung


Kaum ein Thema wurde in den letzten Wochen so intensiv von der bayeri-schen Wirtschaft kritisiert wie die geplante Einführung von GEZ-Gebühren auf Internet-PCs. Auch der Bund der Selbständigen / DGV Bayern hat sich daran beteiligt, allerdings nicht durch eigene Pressemeldungen, sondern indem er seine Mitglieder informiert, und darauf aufbauend aufgefordert hat, selbst aktiv zu werden: in Form eines Protestschreibens an die zuständigen Politiker.


Diese Presseinformation folgt dem eingeschlagenen Weg. Sie informiert über das Thema und lässt die handelnden Akteure selbst zu Wort kommen. Die Meinung des Bundes der Selbständigen / DGV zum Thema lässt sich zum einen den dargestellten Fakten und zum anderen dem Musterprotest-brief für die Mitglieder entnehmen.


Hintergrundinformationen


Unternehmer müssen ab 2007 für ihre Internet-Computer GEZ-Gebühren bezahlen. Dabei haben Selbständige kaum Zeit zum Fernsehen - und ARD+ZDF senden ihre Programme gar nicht übers Internet.


Die 88 Cent waren eine harte Nuss, Ministerpräsidenten aller Couleur strit-ten monatelang um die Erhöhung der Rundfunkgebühren – so heftig, als ginge es um die Gesundheitsreform und Unternehmensbesteuerung zu-sammen. Als vor zwei Jahren dann endlich klar war, dass jeder TV-Besitzer 17,03 Euro statt 16,15 Euro zu berappen hatte, ging ein entscheidender Punkt dieser Vereinbarung im Kleingedruckten unter: Ab Januar müssen


Selbständige und Unternehmen für ihren internetfähigen Rechner GEZ-Gebühren zahlen. Und das unabhängig davon, ob sie fernsehen oder nicht, ob sie privat bereits Fernsehgebühren bezahlen und - es kommt noch schlimmer – unabhängig davon, ob die öffentlich-rechtlichen Rundfunkan-stalten ihr Programm überhaupt ins Internet stellen. Nach BDS/DGV-Recherchen lassen nämlich ARD, ZDF und die anderen öffentlichen Spar-tensender so gut wie keine Sendungen übers Internet laufen – zahlen müs-sen Unternehmer trotzdem.


Da in nahezu jedem Geschäft ein internetfähiger Rechner steht (bei 92 Prozent der mehr als 3,3 Millionen Unternehmen, wie eine BDS/DGV-Umfrage ergeben hat), dürften geschätzte 540 Millionen Euro jährlich mehr in die Kassen der Sender fließen. Damit nicht genug: Nicht nur für Internet-PCs soll gezahlt werden, sondern auch für weitere „neuartige Rundfunkgeräte“ wie UMTS-Handys, iPods, PDAs und andere technische Errungenschaften – allerdings nur einmal, und nur, wenn man noch nicht geschäftlicher GEZ-Zahler ist.


Immer höhere Abgaben bei schlechter Leistung – dieses Strickmuster erle-ben Selbständige von der Politik seit Jahren. Doch bei der PC-Steuer von ARD und ZDF gibt es gar keine Gegenleistung. Den Anstalten ist der technische, personelle und finanzielle Aufwand für das Internet-TV-Programm zu hoch. Das TV-Programm in der täglichen Zeitung müsste leer bleiben. Ge-gen eine Vollversorgung stehen vor allem aber lizenzrechtliche Aspekte: Ob Fußball-WM, James Bond oder Biene Maja, gegen eine weltweite Verbrei-tung haben die Rechteinhaber etwas. Trotzdem sollen Selbständige dafür komplett zahlen. Es wäre so, als hätten sie ein Zwangsabonnement für eine Tageszeitung, die nur drei Mal im Jahr erscheint.


Laut BDS/DGV-Recherche kommen ausschließlich Eigensendungen der Sender übers Netz, darunter vor allem Formate des Spartensenders Phoenix und einige Nachrichtensendungen. Einzig Phoenix hat ein relevantes Programm im Internet: Die Talkrunde Unter den Linden, Vor-Ort-Ereignisse wie Bundestagsdebatten, Tagesschau, Phoenix Runde oder Heute Journal. Andere Stationen bringen ein, zwei Sendungen - etwa die Tagesschau oder Harald Schmidt. Die fünf Sender MDR, NDR, RBB, Saarländischer Rundfunk oder Kinderkanal bieten überhaupt nichts an. Bildausfall herrscht bei Wetten dass..?, Sabine Christiansen oder dem ZDF-Montagskino. Doch selbst wenn diese Sendungen per Livestream verfügbar wären – Zahnärzte, Versiche-rungsmakler, Bäckermeister, Schornsteinfeger und Notare schauen sich die-se Programme in ihren Büros, Praxen und Kanzleien nicht an: 92 Prozent geben in einer aktuellen BDS/DGV-Umfrage an, bei der Arbeit weder am PC noch am TV-Gerät fernzusehen. Und zu Hause, wo sie es sich bei diesen Sendungen gemütlich machen, zahlen sie ohnehin.


Ab 2007, wenn PC-Gebühren fällig werden, soll sich an der dünnen Quote auch nichts ändern: die Sender planen keine Ausweitung ihrer Sendungen, hieß es gegenüber dem BDS/DGV. Kein Wunder, dass selbst die ARD-Chefetage rätselt, ob das Einziehen dieser Gebühr überhaupt noch haltbar ist und sie Geld für etwas nehmen können, das gar nicht existiert. ARD-Sprecher Rudi Küffner bezeichnet die Ergebnisse von Gremiensitzungen, Abstimmungsrunden, Justiziarstreffen, Versammlung der Rundfunkkommis-sion und Chefgesprächen als nebulös. Ob die nachgeordnete GEZ die PC-Gebühr nun aussetzen wird, kann er nicht sagen: „In jedem Fall werden wir uns vor 2007 entscheiden“, sagt er halb im Scherz, „möglicherweise aber schon auf unserer ARD-Sitzung in Schwerin im September.“ Seine vorsichtige Tendenz: „Wahrscheinlich werden wir bei der geringeren Radiogebühr von 5,52 Euro landen.“


In der Tat werden fast alle der mehr als 60 ARD-Radioprogramme auch übers Internet gestreut, über die Einschaltquote am Dienst-PC und das Hörerverhalten ist jedoch nichts bekannt. Da das ZDF jedoch kein Radiopro-gramm betreibt, hätte es von dieser Regelung jedoch nichts; es sperrt sich dem Vernehmen nach daher gegen eine weitere Nichterhebung. Das im Großen und Ganzen akzeptierte System einer Gebührenpflicht bekommt damit einen Imageschaden – und zwar gleich drei Mal. Selbständige zahlen doppelt für private und geschäftliche Geräte; sie zahlen für etwas, das es gar nicht gibt; und sie zahlen Gebühren, obwohl sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit kaum oder gar nicht fernsehen können. Bis heute ist noch nichts beschlossen. Unternehmen müssen also bis auf weiteres damit rechnen, ab Januar 2007 eine weitere Abgabe hinzunehmen – ob sie sich ihrer Arbeit widmen und Geld verdienen oder fernsehen (von Michael Wehran).


Beschlussfassung im Bayerischen Landtag


Der 8. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wurde auf Antrag der Staatsregierung beim Bayerischen Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt.


Das Plenum des Bayerischen Landtags beschäftigte sich zweimal mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, am 11.11.2004 und am 27.01.2005. Am 27.01.2005 stimmte der Bayerische Landtag zu, mit den Stimmen der CSU-Fraktion und gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen. In der Diskussion ergriffen das Wort:


• Prof. Dr. Hans Gerhard Stockinger (CSU)
• Peter Hufe (SPD)
• Ulrike Gote (Bündnis 90 / Die Grünen)
• Erwin Huber (CSU).


Zwischen diesen beiden Sitzungsterminen stimmten folgende Ausschüsse des Bayerischen Landtags zu:


• Hochschule, Forschung und Kultur (zweimal)
• Staatshaushalt und Finanzfragen
• Bundes- und Europaangelegenheiten
• Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen.

BDS/DGV- (Muster-) Protestschreiben


GEZ-Gebühr für Internet-PCs abschaffen


Sehr geehrte/r,


ab 2007 sollen Unternehmer und Selbständige für Ihre internetfähigen PCs Rundfunk- und Fernsehgebühren (GEZ-Gebühren) zahlen. So sieht es der von allen Landtagen beschlossene Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor. Zunächst ein Detail innerhalb eines Gesetzeswerks, entpuppt sich diese Regelung immer mehr als reines Abkassieren. Ich bitte Sie daher, sich mit aller Kraft dafür einzusetzen, dass diese „Lösung“ sofort abgeschafft und das Gesetz entsprechend geändert wird.


Entgegen offiziellen Verlautbarungen wäre nämlich der Großteil der Selb-ständigen von den jährlichen 204 Euro zusätzlichen Kosten betroffen: Eine aktuelle Umfrage des Bundes der Selbständigen / DGV unter 1.251 mittelständischen Unternehmen (erhoben zwischen 14. und 30. Juli) hat ergeben, dass 92 Prozent aller Selbständigen beruflich einen internetfähigen PC nutzen, aber nur 14 Prozent ein TV-Gerät.


Die Umfrage hat zudem gezeigt, dass 92 Prozent aller Selbständigen bei der Arbeit gar nicht fernsehen. Offenbar machen sie das, was man von ihnen erwartet – sie arbeiten. Insgesamt sehen nur acht Prozent überhaupt im Büro fern; bei sechs Prozent bleibt es allerdings bei weniger als einer Stun-de in der Woche.


Die ab 2007 entstehende Situation ist absurd: Die Firmen sollen für Sen-dungen zahlen, die sie gar nicht sehen, die von den TV-Sendern gar nicht ins Internet gestellt werden und wofür sie privat in der Regel bereits GEZ-Gebühr bezahlen. Das ist dreifacher Unsinn.


Immer höhere Abgaben bei schlechter Leistung – dieses Strickmuster erle-ben Selbständige von der Politik seit Jahren. Doch bei der PC-Steuer von ARD und ZDF gibt es gar keine Gegenleistung. Denn ARD, ZDF und die anderen öffentlichen Spartensender lassen so gut wie keine Sendungen übers Internet laufen – allenfalls einige Nachrichtensendungen und Formate bei Phoenix sind über das Netz verfügbar. Das ist nur ein Bruchteil des nor-malen Programms. Ab 2007, wenn PC-Gebühren fällig werden, soll sich an der dünnen Quote auch nichts ändern: die Sender planen keine Ausweitung ihrer Sendungen.


Selbständige und Unternehmen haben Verständnis für Steuerzahlungen und für Abgaben, die mit einer Gegenleistung verbunden sind. Dies ist hier jedoch nicht zu erkennen. Ich bitte Sie daher, sich gegen die aktuelle Rege-lung zu stemmen, damit Unternehmen, Selbständige und die Wirtschaft ins-gesamt nicht mit einer zusätzlichen Gebühr belastet werden.


Antworten der (Landtags-) Abgeordneten


Bündnis 90 / Die Grünen


„Wir, die Fraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, haben im Bayerischen Landtag den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Plenarsitzung am 27. Januar 2006 abgelehnt. Ein entscheidender Grund für die Ablehnung war die darin festgeschriebene Gebührenerhebung für PCs. (…) Durch die Rundfunkgebührenpflicht (…) werden (…) Freiberufler, Kleinunternehmen wie kleine Handwerksbetriebe oder kleine Einzelhändler sowie Vereine fi-nanziell übermäßig belastet. (…) Konkret fordern wir die Staatsregierung (…) auf, den Gebühreneinzug für internetfähige PCs zu verhindern.“(Adi Sprinkart, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, Niedersonthofen)


SPD


(Anmerkung: Von den Landtagsabgeordneten der SPD wurde in der Regel ein einheitlicher Standardbrief verwendet, der teilweise variiert wurde. Daher wurden nicht sämtliche Antworten berücksichtigt.)


„(…) die Unternehmen werden für PC pro Standort nur einmal von der GEZ zur Kasse gebeten, und dies auch nur dann, wenn sie bisher noch keine Rundfunkgebühren für andere Empfangsgeräte in ihren Büros angemeldet hatten.“ (Susann Biedefeld, SPD, Altenkunstadt, Coburg)


„Nur wer bislang kein herkömmliches Radio- oder Fernsehgerät (Autoradio inklusive) in Betrieb hatte, aber einen oder mehrere Internet-PC vorhält, muss künftig für einen Computer als Rundfunkempfangsgerät zahlen, aber nicht für alle weiteren.“ (Heidi Lück, SPD, Durach/Allgäu)


„Für nicht realistisch halten wir (…), dass die Gebührenpflicht für internetfä-hige PC weiterhin ausgesetzt bleibt. (…) Über die unterschiedlichen Endge-räte werden immer mehr Leistungen und Dienste aus den verschiedenen Netzen empfangbar. (…) Deshalb ist die (…) Ergänzung des Gebühren-staatsvertrags unvermeidlich, wenn wir nicht wollen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk von einer immer kleiner werdenden Zahl der Menschen finanziert wird, die herkömmliche Empfangstechnik nutzen, während andere mit neuen Medienkonsolen einen gebührenfreien Empfang hätten. (…) Wir werden uns aber (…) dafür einsetzen, dass die Gebührenregelung (…) auf das tatsächliche Tempo der Digitalisierung, der Entwicklung (…) und ihres Konsums via Internet fortwährend auf Gleichbehandlung und Gebührenge-rechtigkeit überprüft wird.“ (Bärbel Narnhammer, SPD, Anzing)


„Bisher dürfen ARD und ZDF ausschließlich ein programmbegleitendes On-line-Angebot machen. Auch dies ist eine Begründung dafür, dass es unangemessen wäre, Fernsehgebühren für einen Internet-PC ohne TV-Karte zu verlangen.“ (Kathrin Sonnenholzner, SPD, Fürstenfeldbruck)


„Ich bin sicher, dass seitens der Staatskanzleien die Auslegung des Gebüh-renstaatsvertrages mit Blick auf internetfähige Computer, Notebooks sowie UMTS-Handys präzisiert wird, spätestens nach der Ministerpräsidentenkon-ferenz im Herbst. (…) Die SPD-Landtagsfraktion drängt jedenfalls darauf, dass für internetfähige PC, sofern sie nicht mit einer TV-Karte ausgestattet sind, allein die Grundgebühr (Hörfunkgebühr) in Höhe von 5.52 Euro fällig wird.“ (Ludwig Wörner, SPD, München)


CSU


„Ich teile (…) in dieser Angelegenheit die Ansicht des medienpolitischen Sprechers der CSU-Landtagsfraktion Dr. Hans Gerhard Stockinger, der ge-gen einen Gebühreneinzug für internetfähige Computer ist und dies bereits in einem Schreiben an die Intendanten der ARD und des ZDF nachdrücklich gefordert hat, da nach dem momentanen Stand der Technik, sowie des Angebots und der Nachfrage keinerlei Gebühr gerechtfertigt erscheint.“


(Christa Götz, CSU, Neustadt/Aisch)


„Gerade als Mitglied im Wirtschaftsausschuss sehe ich die Zahlungspflicht für internetfähige PC kritisch. Gleichwohl möchte ich darauf hinweisen, dass es gerade das Wesen einer Gebührt ist, dass sie unabhängig von der Benutzung anfällt. Zusätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass das Problem der GEZ-Gebührenpflicht für PC- und Handygeräte bundsrechtlich, nämlich durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt wird.“ (Christine Haderthauer, CSU, Ingolstadt)


„Beim Hörfunk gibt es noch erhebliche Kapazitätsgrenzen und das Fernseh-angebot ist noch sehr eingeschränkt. Deshalb rechtfertige sich nach dem momentanen Stand der Technik diese Gebühr noch nicht. (…) ich (…) werde mich gezielt dafür einsetzen, dass eine Gebührenpflicht für internetfähige Computer unterbleibt.“ (Dr. Jakob Kreidl, CSU, Miesbach)


„Ich habe mich mit Schreiben von heute an Herrn Prof. Dr. Stockinger, Mdl, dem zuständigen Sprecher meiner Fraktion mit der Bitte um Prüfung der Angelegenheit gewandt. Ich werde in dieser Angelegenheit wieder auf Sie zukommen.“ (Thomas Kreuzer, CSU, Kempten)


„Aufgrund der vielen Zuschriften in gleicher Sache, habe ich das Problem „meinem“ Fraktionsvorsitzenden vorgetragen. (…) Ich habe Ihre Ausführun-gen weitergeleitet und gebeten, das Anliegen bei der nächsten Fraktionsvor-sitzendenkonferenz aller Landtage zu behandeln.“ (Johann Neumeier, CSU, Murnau)


„Ich kann Ihre Argumentation gut nachvollziehen. Seit Monaten fordere ich (…) auf einen Gebühreneinzug für internetfähige Computer ab dem 01.01.2007 weiterhin zu verzichten.“ (Rudolf Peterke, CSU, Schrobenhausen)


„Wir bitten Dich daher, die Anliegen der Unternehmer zu prüfen und (…) alle Möglichkeiten zur Vermeidung dieser zusätzlichen Belastung der Unterneh-mer auszuschöpfen. Wir sollten im Interesse einer weitsichtigen Wirtschafts-politik keine unnötigen Erschwernisse für Selbständige und Unternehmer konstruieren.“ (Edeltraud Plattner, CSU, Pfarrkirchen, Reserl Sem, CSU, Eggenfelden in einem Brief an Staatsminister Erwin Huber, der zur Informa-tion weitergeleitet wurde)


„Ich habe Ihr Schreiben zum Anlass genommen, in der Bayer. Staatskanzlei auf diese weitere Belastung des Mittelstands zu verweisen. Ich habe (…) gebeten, Ihr Anliegen zu prüfen, insbesondere, ob es möglich ist, praktikable und für mittelständische Betriebe wirksame Befreiungstatbestände zu schaf-fen oder ob ggflls. eine bayerische Initiative zur Änderung des Staatsver-trags angedacht ist.“ (Herbert Rubenbauer, CSU, Tirschenreuth)


„Zu diesem Sachverhalt habe ich (…) mich an die Bayerische Staatskanzlei, Herrn Staatsminister Sinner gewandt. Ich habe ihn gebeten unter Berück-sichtigung der Schreiben die Sachlage zu prüfen, da der betroffene Vertrag Nachteile für den Mittelstand enthält.“ (Georg Stahl, CSU, Weiden)


„Insgesamt ist die öffentliche Reaktion zu diesem Thema aber überzogen (…). Die neuartigen Empfangsgeräte (…) lösen überhaupt nur dann eine Gebührenpflicht aus, wenn der Betrieb nicht schon bereits Gebühren für traditionelle Empfangsgeräte wie Radio und Fernseher bezahlt. Dazu zählen im Übrigen auch Autoradios. (…) Hinzu tritt Folgendes: bereits jetzt gibt es ein großes Angebot von Hörfunkprogrammen für den PC. (…). Etwas anders sieht es freilich mit dem Angebot an Fernsehprogrammen aus: hier ist zuzu-gestehen, dass das Fernsehangebot bis jetzt noch sehr eingeschränkt ist.“ (Klaus Stöttner, CSU, Rosenheim)


„Die Rundfunkgebühr (…) kann nur dann in einem erträglichen Rahmen gehalten werden, wenn die Basis für ihre Erhebung breit bleibt. Daher ist es problematisch, eine Gruppe empfangstauglicher Geräte auszuschließen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der 8. Rundfunkänderungsstaatsver-trag eine umfassende Zweitgerätebefreiung vorsieht (…) Derzeit laufen Ge-spräche innerhalb der Rundfunkanstalten, inwieweit internetfähige PCs nur als Radioempfangsgeräte einzuordnen sind. Eine pragmatische und interessengerechte Lösung wird angestrebt.“ (Regierungsrätin Dr. Katrin Herresthal im Aufgrund von Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber, CSU, Wolfratshausen)


„In der Angelegenheit haben wir innerhalb der Fraktion sehr kontrovers diskutiert und werden nach der Sommerpause versuchen, in Zusammenarbeit mit der CSU-Landesgruppe dagegen vorzugehen. (…) Als selbst Betroffener habe ich vollstes Verständnis für Deine Argumente und hoffe hier ein positi-ves Ergebnis zu erreichen.“ (Josef Zengerle, CSU, Sonthofen)


Pressemitteilung der CSU-Landtagsfraktion vom 14.08.2006:


„Den Verzicht auf einen Gebühreneinzug für internetfähige Computer für das kommende Jahr fordert der medienpolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion, Professor Dr. Hans Gerhard Stockinger. (…) Beim Hörfunk gebe es noch erhebliche Kapazitätsgrenzen. Das Fernsehangebot sei noch sehr eingeschränkt. „Deshalb rechtfertigt sich nach dem momentanen Stand der Technik diese Gebühr noch nicht“, so Stockinger.“


FDP


„Die Fraktionsvorsitzenden-Konferenz der FDP hat sich am 21.08. in Schwerin einstimmig gegen eine Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs positioniert.“ (MdB Miriam Gruss, FDP, Augsburg)



Schlussbemerkungen

Dem Bund der Selbständigen / DGV gehören 22.000 Unternehmen und Selbständige aller Branchen in Bayern an. Die Unternehmen beschäftigen im Durchschnitt 15 Mitarbeiter, 80 Prozent davon sind Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die restlichen 20 Prozent Kapitalgesellschaften. Informationen zum Verband finden Sie unter www.bds-bayern.de.

München, den 09. September 2006

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Präsident: Prof. Dr. Fritz Wickenhäuser • Hauptgeschäftsführer: Markus Droth


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